Viele Herausforderungen – ein Partner

Neben unseren Kernkompetenzen bieten wir Ihnen individuelle Leistungen an. Unser dynamisches, professionelles und leistungsstarkes Team setzt sich gerne für Sie ein und erarbeitet ein passendes Leistungsangebot für Ihre Ansprüche!

Ihre direkten Ansprechpartnerinnen helfen Ihnen gerne weiter.

Gerda Eder

Gerda Eder

Bilanzbuchhalterin, Gruppenleitung

LHP Rechtsberatung | Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung | Unternehmensberatung Kegetstraße 3 91438 Bad Windsheim Deutschland
Ann-Kathrin Kleinschrot

Ann-Kathrin Kleinschrot

Diplomkauffrau
Steuerberaterin

LHP Rechtsberatung | Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung | Unternehmensberatung Kegetstraße 3 91438 Bad Windsheim Deutschland
Ariane Nahrhaft

Ariane Nahrhaft

Steuerberaterin

LHP Rechtsberatung | Steuerberatung | Wirtschaftsprüfung | Unternehmensberatung Marktplatz 7 97215 Uffenheim Deutschland

Ihre Vorteile

Wir beraten Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen der Gastronomiedienstleistung.

Unser individuelles Leistungsangebot im Bereich Gastronomie

  • steuerliche Beratung in allgemeinen Fragen
  • Beratung in Umsatzsteuerfragen, insbesondere Fragen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und des Regelsteuersatzes in Spezialfällen (z.B. Dinner-Shows usw.)
  • Erstellen von Einnahmen-Überschussrechnungen, falls keine Buchführungspflichten bestehen, was wir selbstverständlich für Sie prüfen.
  • Beratung zu einer sicheren Kellnerabrechnung
  • steuerliche Fragen zur Personalbeköstigung und zur Beköstigung des Gastronomieunternehmers selbst
  • Entlastung in allen Arbeiten des steuerlichen Rechnungswesens
  • Unterstützung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen durch eine dauerhafte und zeitnahe betriebswirtschaftliche Auswertung (branchenspezifische Hotel-Gaststätten-BWAs)
  • Kompetente Begleitung bei allen Fragen im Arbeitsrecht sowie Zivil und Wirtschaftsrecht
  • Unterstützung bei Prüfungen der Rentenversicherungen und Künstlersozialkasse
  • Beratung zum Einsatz und Zurverfügungstellung von EDV im Rechnungswesen
  • Lohn und Gehalt komplett: alle Arbeiten rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung, Anmeldung und Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, Abrechnung von Feiertags- und Nachtarbeit, Abwicklung aller steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Belange für Saison- und Leiharbeiter
  • Betriebswirtschaftliche Analyse und Budgetplanung: Regelmäßige Kontrolle Ihrer Unternehmensergebniszahlen inklusive Kostenanalyse, monatliche Komplettauswertungen, regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche unter Zugrundelegung von Vergleichszahlen für die Vorperioden, Erarbeitung wesentlicher Kennzahlen für eine effektive Liquiditätskontrolle inklusive grafischer Auswertungen
  • Vorbereitung auf die Betriebsprüfung: Bei der Betriebsprüfung werden die Einnahmen des Gastwirts oder Hoteliers anhand von Richtsätzen verprobt. Um die Buchhaltung eines Unternehmens auf Stichhaltigkeit und Plausibilität zu prüfen, bedienen sich die Prüfer mit Hilfe spezieller Software zunehmend der Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Ist bei Ihnen eine Betriebsprüfung angesagt, prüfen wir Ihre steuerlichen Unterlagen, Ihre Kassenbuchführung, Ihr Entnahmeverhalten und die Kellnerabrechnungen auf Ordnungsmäßigkeit.
  • Zusätzlich leisten wir Argumentationshilfe und Vertretung: Fand in Ihrem Hause eine Betriebsprüfung statt und trat bereits der Fall ein, dass die Verhältnisse Ihres Betriebs von denen eines Normalbetriebs abweichen, stehen wir Ihnen mit Argumentationsunterstützung zur Seite.
  • Servicepakete für Systemgastronomie: Ausarbeitung und Überprüfung der Qualitätsstandards durch ein professionelles Qualitätsmanagement. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch ein geeignetes Corporate Design. Wir beraten Sie allumfassend.
  • Unsere Gründungsberatung: Prüfung der Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens.
  • Verpachtung/Pachtung einer Gaststätte: Ist in der Regel mit mehreren Verträgen verbunden. Sämtliche Verträge werden auf die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Folgen untersucht. Wir prüfen Gaststättenpachtvertrag, Verträge mit Brauereien und Getränkelieferanten, Darlehensverträge für die Finanzierung der Gaststätteneinrichtung, Verträge über die Aufstellung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten, Mietverträge für den Gastwirt oder seines Personals (Personalwohnungen).

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